Neufassung der Ausfuhrbestimmungen, gültig ab 1. August 2015
Die am 31. Dezember 2014 in Kraft getretene Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1382/2014 hat den Anhang I der EG-Dual-use-VO neu gefasst.
Der Anhang I der EG-Dual-use-VO legt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine einheitliche Güterliste fest, die diejenigen Güter mit doppeltem Verwendungszweck (sogenannte Dual-use-Güter) erfasst, für die bei Ausfuhren aus dem Unionsgebiet eine Genehmigungspflicht besteht.
Im Sommer 2015 kaufte ich mit Hilfe der LOHIMEX GmbH zwei Transporter der Marke Mercedes Benz. LOHIMEX kümmerte sich um alles von A bis Z und organisierte den reibungslosen Transport inklusive Verzollung nach Baku.
Rauf Samedov, Baku-Bau
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